Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe (BG)
Themen und Anwendungen:
- Wundversorgung
- Umgang mit Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
„Richtig helfen können – Ein gutes Gefühl!“ Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Der Lehrgang erfüllt ebenfalls die in §19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geforderte Schulung in Erster Hilfe.
Für Gruppengrößen zwischen 12 bis max. 15 Teilnehmer (die Gruppengröße ist Vorgabe der Berufsgenossenschaften) können Sie gerne einen individuellen Termin und Ausbildungsort – sei es bei Ihnen im Betrieb oder bei uns in unseren Lehrräumen – vereinbaren.
Bei Lehrgängen in unserem Bildungszentrum möchten wir auf die Selbstverpflegung hinweisen; hierzu stehen im Gebäude Getränke- und Snackautomaten zur Verfügung.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Ein hierfür allgemeingültiges Abrechnungsformular finden Sie hier zum Download
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Sie müssen dort eine Kostenübernahme beantragen - BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden unter namentlicher Nennung der Teilnehmer - Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden - Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UKNRW)
Die Kostenübernahme muss ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden - Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Die Kostenübernahme muss ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden
Stornobedingungen
Stornierungen sind grundsätzlich per E-Mail an ausbildung(at)mayen-koblenz.drk(dot)de zu richten und werden vom DRK Kreisverband Mayen-Koblenz in gleicher Form bestätigt. Bei kurzfristiger Abmeldung (1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 32,50 erhoben. Die volle Gebühr in Höhe von EUR 65,00 wird bei Fernbleiben ohne Abmeldung fällig, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer nicht erscheint.
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